Teilnahmebedingungen

Marktbedingungen
Handmademarkt 9.9.2017

Versicherung/Verkaufserlös
- Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers.
- Der jeweilige Verkaufserlös gehört vollumfänglich dem/der entsprechenden Austeller/in.
- Jede Ausstellerin / jeder Aussteller ist für allfälliges steuerrelevantes Abrechnen selber
   verantwortlich.
- Die Veranstalterinnen lehnen jede Haftung ab.
- Die Veranstalterinnen übernehmen keine Verkaufsgarantie.

Genehmigungen
Gewisse Produkte brauchen eine Genehmigung um sie verkaufen zu können (z.B. Lebensmittel vom Kantonalen Labor), jeder Aussteller ist für diese Genehmigung selber verantwortlich. Hat ein Aussteller diese Genehmigung nicht und es gibt eine Kontrolle, behalten sich die Organisatorinnen vor, sämtliche Kosten und Strafen an den Aussteller weiter zu verrechnen.

Verkaufsfläche und Preis:
Ein halber Tisch hat ca. 1 m (etwas mehr) und kostet 50.- CHF.
Ein ganzer Tisch hat ca. 2,10m und kostet 95.- CHF
Kleiderstangen, weitere Verkaufsflächen und ähnliches können von den Veranstalterinnen genehmigt werden. Bitte UNBEDINGT vorher anfragen, danke.

Die Einteilung der Standplätze wird von den Veranstalterinnen festgelegt. Wünsche werden aber
versucht einzuhalten.

Stornierung/Ausfall:
Mit dem Versand der Rechnung ist die Teilnahme bindend
und seitens der Veranstalterinnen fest zugesichert.
Eine Stornierung ab Versand der Rechnung bis 30 Tage vor dem Markt kostet 10.- CHF, danach fällt eine
Ausfallbearbeitungspauschale von 30.- CHF für einen halben Tisch und 50.- für einen ganzen Tisch an. Wird kurzfristig abgesagt (bis 14 Tage vor dem Markt)
muss die gesamte Gebühr übernommen werden. Ausnahme in jedem Fall, wenn der Aussteller einen Ersatz mit einem gleichwertigen Produkt bringt.

Sollte der Markt seitens der Veranstalterinnen abgesagt werden, gibt es jegliche Gebühren zurück.

Ausschlussgründe:
Teilnehmer/innen sind vom Markt auszuschließen, wenn andere Waren angeboten
werden als in der Bewerbung beschrieben und in der Rechnung bestätigt.
Standplätze können auch nicht ohne Rücksprache unter der Hand weitervergeben werden. In diesem Fall, können auch am Markttag selbst Teilnehmer/innen noch ausgeschlossen werden.

Haftung Standplatz:
Für Personenschäden die durch den Aussteller/die Ausstellerin, seine/ihre Waren, Standzubehör,
Personal oder den Stand selber verursacht werden, haftet der Aussteller/die Ausstellerin. Der

Aussteller/die Ausstellerin ist selbst für die Bewachung seines/ihres Standes zuständig.