Marktbedingungen
Handmademarkt
9.9.2017
Versicherung/Verkaufserlös
-
Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers.
- Der
jeweilige Verkaufserlös gehört vollumfänglich dem/der entsprechenden
Austeller/in.
- Jede
Ausstellerin / jeder Aussteller ist für allfälliges steuerrelevantes Abrechnen
selber
verantwortlich.
- Die
Veranstalterinnen lehnen jede Haftung ab.
- Die
Veranstalterinnen übernehmen keine Verkaufsgarantie.
Genehmigungen
Gewisse
Produkte brauchen eine Genehmigung um sie verkaufen zu können (z.B.
Lebensmittel vom Kantonalen Labor), jeder Aussteller ist für diese Genehmigung
selber verantwortlich. Hat ein Aussteller diese Genehmigung nicht und es gibt
eine Kontrolle, behalten sich die Organisatorinnen vor, sämtliche Kosten und
Strafen an den Aussteller weiter zu verrechnen.
Verkaufsfläche
und Preis:
Ein halber
Tisch hat ca. 1 m (etwas mehr) und kostet 50.- CHF.
Ein ganzer
Tisch hat ca. 2,10m und kostet 95.- CHF
Kleiderstangen,
weitere Verkaufsflächen und ähnliches können von den Veranstalterinnen
genehmigt werden. Bitte UNBEDINGT vorher anfragen, danke.
Die
Einteilung der Standplätze wird von den Veranstalterinnen festgelegt. Wünsche
werden aber
versucht
einzuhalten.
Stornierung/Ausfall:
Mit dem
Versand der Rechnung ist die Teilnahme bindend
und seitens
der Veranstalterinnen fest zugesichert.
Eine
Stornierung ab Versand der Rechnung bis 30 Tage vor dem Markt kostet 10.- CHF, danach fällt eine
Ausfallbearbeitungspauschale
von 30.- CHF für einen halben Tisch und 50.- für einen ganzen Tisch an. Wird kurzfristig abgesagt (bis 14 Tage vor dem Markt)
muss die
gesamte Gebühr übernommen werden. Ausnahme in jedem Fall, wenn der Aussteller
einen Ersatz mit einem gleichwertigen Produkt bringt.
Sollte der
Markt seitens der Veranstalterinnen abgesagt werden, gibt es jegliche Gebühren
zurück.
Ausschlussgründe:
Teilnehmer/innen
sind vom Markt auszuschließen, wenn andere Waren angeboten
werden als
in der Bewerbung beschrieben und in der Rechnung bestätigt.
Standplätze
können auch nicht ohne Rücksprache unter der Hand weitervergeben werden. In
diesem Fall, können auch am Markttag selbst Teilnehmer/innen noch
ausgeschlossen werden.
Haftung
Standplatz:
Für
Personenschäden die durch den Aussteller/die Ausstellerin, seine/ihre Waren,
Standzubehör,
Personal
oder den Stand selber verursacht werden, haftet der Aussteller/die
Ausstellerin. Der
Aussteller/die Ausstellerin ist selbst
für die Bewachung seines/ihres Standes zuständig.